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   VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068   

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VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068 (https://dejure.org/2008,73781)
VG München, Entscheidung vom 23.09.2008 - M 12 K 08.3068 (https://dejure.org/2008,73781)
VG München, Entscheidung vom 23. September 2008 - M 12 K 08.3068 (https://dejure.org/2008,73781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Türke; Assoziationsberechtigung; "faktischer Inländer"; Ermessensausweisung wegen Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068
    Für diese Personengruppe hatte das BVerwG bereits früher entschieden, dass auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen ist (vgl. BVerwG v. 03.08.2004 - 1 C 29/02 = InfAuslR 2005, 26 ff.).

    Türkische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 besitzen, können nur auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden (BVerwG v. 3.8.2004 NVwZ 2005, 224).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068
    Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 ist dahin auszulegen, dass er die Situation einer volljährigen Person, die Kind eines türkischen Arbeitnehmers ist, der dem regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates angehört oder angehört hat, erfasst, obwohl diese im Aufnahmegebiet geboren ist (EuGH v. 11.11.2004, NVwZ 2005, 198).

    Da die in Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 vorgesehene Ausnahme der öffentlichen Ordnung ebenso auszulegen ist wie die gleiche Ausnahme im Bereich der Freizügigkeit von Unionsbürgern (EuGH v. 20.2.2000 InfAuslR 2000, 161; EuGH v. 11.11.2004 NVwZ 2005, 198), kann der Kläger als assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger nur ausgewiesen werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, wobei eine strafrechtliche Verurteilung nur insoweit eine Ausweisung rechtfertigen kann, als die ihr zugrundeliegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt (EuGH v. 20.2.2000 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068
    Zwar drängt in den Fällen, in denen eine Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind besteht und in denen diese Gemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden kann, etwa weil das Kind deutscher Staatsangehöriger ist und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen des Bundesgebiets nicht zumutbar ist, die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (BVerfG vom 8.12.2005 BayVBl 2006, 274, zur Frage des Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068
    Dabei ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren (EuGH v. 29.4.2004 NVwZ 2004, 1099), der eine Einzelfallwürdigung insbesondere auch der durch Art. 8 EMRK geschützten Rechtspositionen verlangt.
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068
    Dieser Zeitpunkt ist nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr bei allen Ausländern maßgeblich (BVerwG v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 ).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068
    Die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des aufenthaltsbegehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindung, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (BVerfG vom 1.3.2004 InfAuslR 2004, 280).
  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

    Auszug aus VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068
    Bei einer Ausweisung handelt es sich jedoch um eine ordnungsrechtliche Maßnahme, die künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Aufenthalts des Ausländers im Inland vorbeugen soll (BVerwG vom 31.3.1998 InfAuslR 1998, 285).
  • EGMR, 06.12.2007 - 69735/01

    D (A), Ausweisung, Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz von Ehe und

    Auszug aus VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068
    Im Hinblick auf die familiäre Situation ist auch zu berücksichtigen, ob der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin von der Straftat wusste, als er bzw. sie eine familiäre Beziehung einging (EGMR v. 6.12.2007 InfAuslR 2008, 111).
  • VGH Bayern, 08.01.2008 - 10 B 07.304

    Ausweisung; Assoziationsberechtigter Türke; erhöhter Ausweisungsschutz nach dem

    Auszug aus VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068
    Im Fall des Klägers kommt es schließlich nicht auf die obergerichtlich uneinheitlich beantwortete Frage an, ob die Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger den materiellen Beschränkungen des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU, mit dem Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG (Unionsbürgerrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt worden ist, unterliegt (zum Meinungsstand vgl. BayVGH v. 8.1.2008 Az. 10 B 07.304 - juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00

    Ausweisung eines straffällig gewordenen verheirateten Ausländers

    Auszug aus VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068
    Es ist mithin eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und denen des Schutzes von Ehe, Familie und Elternrecht vorzunehmen, wobei es auch möglich ist, den gemäß Art. 6 GG geschützten Belangen mittels einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung ausreichend Rechnung zu tragen (BVerfG vom 22.8.2000 Az. 2 BvR 1363/00-juris).
  • BVerfG, 12.04.2000 - 2 BvR 440/00

    Sofortige Vollziehung der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen trotz Ehe

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